Bitte informieren Sie sich hier über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie die derzeit gültigen Provisionssätze:
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.
2. Unbefugte Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie Verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die Im Erfolgsfalle angefallen wäre. Weitergabe an Dritte – auch Berater – ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich unter Bekanntgabe der Vorkenntnis-Quelle und –Datum mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern des Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit Abschluss über die Vertragsangelegenheit (Vertragsabschluss). Dieses kann sein: Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurechts-, Werklieferungs-,Renten.,Gesellschafts-und Beteiligungs-Vertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder sonstiges. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an. Abschluss und Bedingungen sind uns mitzuteilen.
7. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
a) Kauf Bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 5 %
b) Erbbaurecht bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 5 %
c) An- und Vorkaufsrecht Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkauf- bzw. Verkehrswert vom Berechtigten 2 %
d) Gewerbliche Vermietung und Verpachtung • bei Vertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren vom Mieter 3,0 Nettomonatsmieten der durchschnittlichen Nominalmiete, bezogen auf die Gesamtlaufzeit, zzgl. MwSt in gesetzlicher Höhe .
8. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.